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Staats­kanz­lei: Kon­taktver­bot in NRW gilt auch für Fußballprofis

24.03.2020 - 20:25 Uhr Gemeldet von: Fabian Kirschbaum | Autor: Fabian Kirschbaum

Die Profimannschaften in Nordrhein-Westfalen dürfen kein reguläres Teamtraining und auch kein Teamtraining in Kleingruppen abhalten, denn das Kontaktverbot für mehr als zwei Personen gilt im bevölkerungsreichsten Bundesland in Deutschland auch für Profisportler aller Art.


So ließ die Staatskanzlei in Düsseldorf auf SID-Anfrage am Montag wissen, dass ein Trainingsbetrieb in der Bundesliga nicht unter "zwingende berufliche Gründe" fällt, die eine Ausnahme erlauben würden. Mit dieser Einschätzung wären dann genauso Mannschaftsübungen in Kleingruppen vom Verbot betroffen.

"Nach der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona-Virus (...) sind jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen untersagt", brachte die Staatskanzlei darüber hinaus zum Ausdruck.

Da diese Verordnung nun in allen Kommunen gleichermaßen geregelt werden soll, sind davon natürlich auch die Bundesligisten betroffen. Bis zum 19. April gilt der Erlass in NRW.

Quelle: focus.de

  • KOMMENTARE
  • 25.03.20

    Bei Durchsetzung eines Kontaktverbots trotz beruflicher Notwendigkeit sollte man dann doch überdenken, ob Kurzarbeit für Fußballprofis vertretbar ist. Es ist zwar eine skurrile Vorstellung, dass die Gesellschaft Millionengehälter zahlen muss, aber die Ausübung des Berufs verbieten und gleichzeitig Einkommenssteuer kassieren, klingt unvernünftig.

    • 25.03.20

      Das Kurzarbeitergeld ist gedeckelt auf die beitragsbemessungsgrenze. Also in etwa das was die in pff.. 6 Stunden verdienen...?

    • 25.03.20

      Gilt die Kurzarbeit nicht auch eher nur für normale sozialversicherungspflichtig angestellte unbefristete Arbeitsverhältnisse? Denke nicht das das auf zeitlich befristete Verträge von Profisportlern zutrifft. Habe jedenfalls nicht erwartet das das normale Arbeitsverhältnisse sind, mit Urlaub und 8-Stunden-Tagen.

    • 26.03.20

      Hm. Gute Frage...
      Also sie sind befristete Angestellte. (Was sie genau tun ist ja Wurst)
      Und sozialversicherungspflichtig.
      Urlaub und Arbeitszeit ist hier vielleicht irrelevant.

      Ich glaub am Ende geht es um die Frage ob befristete Arbeitnehmer berechtigt sind. Und das weiß ich gar nicht.

      Das Thema mit der Deckelung bleibt aber so oder so. Bei Fußballern ja ein schlechter Witz.

    • 26.03.20

      @Faber:
      Ok, danke. Das war mir nicht bewusst. In dem Fall wäre das Thema trotzdem relevant und schützend für die Vereine, um nur noch einen Bruchteil (oder gar kein) Gehalt zahlen zu müssen.

      @Sven:
      Mit der Befristung hat Kurzarbeit soweit ich informiert bin, nichts zu tun (zumindest bei Angestellten - auch Azubis können Kurzarbeitergeld bekommen). Es könnte aber sein, dass Fußballer quasi Selbstständig sind und damit nicht für Kurzarbeitergeld in Frage kommen.

      Es kommt mir insgesamt nicht gerecht vor, dass jemand in welcher Branche auch immer weiter die vollen Bezüge erhält, während er nicht oder nur sehr eingeschränkt arbeitet. Diese finanzielle Last müsste von beiden Seiten getragen werden und kann nicht ausschließlich den Arbeitgeber betreffen.

    • 26.03.20

      @Ben Ja, du hast Recht, das hat nix mit der Befristung zu tun. Es hängt davon ab ob es eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist. Und ich bezweifle das es das ist. Ich tippe auch eher auf eine Art Selbstständigkeit, wie zb auch bei Schauspielern oder Musikern. In dem Fall gibt es da keine Kurzarbeit. Wäre ja auch irgendwie irre wenn der Staat 90% des Gehaltes von Lewandowski bezahlen muss ???...

      Aber interessant das wir gar nicht wissen was für eine Art Arbeitsverhältnis ein Profi-Fußballer hat.