Eintracht Frankfurt
Abseits
DFB-Sportge­richt verhängt Strafen

impeeza

© imago images

Das Strafmaß des DFB-Sportgerichts gegen Eintracht Frankfurt hinsichtlich der Vorkommnisse während des Pokalspiels gegen den 1. FC Magdeburg (im August 2016), als mitunter Raketen aus dem SGE-Block in den benachbarten Bereich der FCM-Anhänger geschossen wurden, steht.

Das Spiel in der zweiten Runde des DFB-Pokals gegen Ingolstadt muss zum Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Die gesamte Heimkurve der Hessen bleibt geschlossen, Dauerkarteninhaber der Haupt-, Gegen- sowie der Osttribüne können ihre Plätze für diese Partie erwerben. Ein Tageskartenverkauf findet nicht statt. Des Weiteren hat das Gericht die Bewährung zu der im Juli gegen Frankfurt ausgesprochenen Strafe einer Sperrung des Block 40 in einem Bundesligaheimspiel widerrufen. Von diesem Strafmaß betroffen ist nun die Partie gegen Bayern München (15. Oktober).

Zu diesen Ausschlussstrafen kommen weitere Auflagen. Bis zum Ende der Saison muss die Eintracht bei Auswärtspflichtspielen wenigstens 50 eigene Ordner stellen und gemeinsam mit dem DFB (Abteilung Prävention und Sicherheit) ein Konzept zur Personalisierung von Auswärtskarten ausarbeiten. Dieses ist spätestens zum Rückrundenauftakt zu installieren.

Der Bundesligist Eintracht Frankfurt akzeptiert diesen Urteilsspruch und ist sich bewusst, dass mit weiteren Sanktionen gegen Klub und Anhang zu rechnen ist, "solange es uns nicht gelingt, die Täter zu ermitteln und zur Rechenschaft zu ziehen", wie Vorstandsmitglied Axel Hellmann auf der Vereinshomepage konstatiert.