Jean-Kévin Augustin
1. Bundesliga
Leihe offiziell beendet – Streit über Kaufpflicht?

Fabian Kirschbaum

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RB Leipzig darf einen Rückkehrer begrüßen – zunächst. So wird die Leihe von Stürmer Jean-Kévin Augustin zu Leeds United nicht verlängert. Der Franzose kehrt damit fristgerecht nach dem 30. Juni zu den Roten Bullen zurück. Das machte wiederum der englische Zweitligist, der die Tabelle der Championship mit aktuell 75 Punkten nach 40 Spielen anführt, offiziell auf der eigenen Homepage publik.

Dass Leeds dabei Tabellenführer ist, muss entsprechend Erwähnung finden, da die Engländer mit dem Leihgeschäft laut Medienberichten ebenfalls eine Kaufpflicht in Höhe von kolportierten 21 Millionen Euro ausgehandelt haben. Diese greift, wenn sie den Aufstieg in die Premier League schaffen.


Leihe ist beendet, die Saison aber nicht

Die Saison auf der Insel ist bekanntermaßen nun aber noch nicht beendet, sondern läuft noch bis 22. Juli. Es bleibt also spannend, ob die Whites letztendlich noch die Kaufpflicht für Augustin erfüllen müssen beziehungsweise ob und wie es sich auswirkt, dass der Terminplan durch die Corona-Krise durcheinandergewirbelt wurde.

Im Saisonfinale verzichten sie auf jeden Fall schon einmal auf den 23-jährigen Angreifer, der seit Ende Januar lediglich drei Begegnungen bestreiten konnte.


Update: Augustin-Rückkehr hat nun offenbar juristische Folgen

Die Rückkehr von Augustin zu RB Leipzig könnte nun auch juristische Folgen haben. Denn wie die "Bild" dazu ergänzend berichtet, will Leeds die Verlängerung ihrer Saison (wegen Corona bis in den Juli hinein) und die noch offene Frage des Aufstiegs offenbar als Schlupfloch nutzen, um aus der teuren Kaufpflicht (21 Millionen Euro) herauszukommen.

Aus diesem Grund befinden sich die Leipziger auch bereits "in Gesprächen mit Augustin-Berater Meïssa N'diaye". Dass es nun zu juristischen Folgen respektive Streitigkeiten kommen kann, bestätigte dann wiederum auch der "kicker".

So schreibt das Fachmagazin zur Situation beim 23-Jährigen, dass unter Berufung auf eigene Information die Sachsen weiter fest davon ausgehen, "dass die Kaufverpflichtung im Aufstiegsfalle auch nach der coronabedingten Pause bindend ist. Dies werde man notfalls juristisch durchsetzen".

Danach wurde dann noch einmal auf das Gehalt eingegangen, "aber zunächst muss RB vom 1. Juli an bis zum Leeds-Aufstieg das Gehalt des Franzosen übernehmen. Danach werden wohl die Rechtsanwälte übernehmen". Die Personalie Augustin bleibt also spannend – vor allem was die weiteren Schritte der Roten Bullen betrifft.


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