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Staats­kanz­lei: Kon­taktver­bot in NRW gilt auch für Fußballprofis

Fabian Kirschbaum

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Die Profimannschaften in Nordrhein-Westfalen dürfen kein reguläres Teamtraining und auch kein Teamtraining in Kleingruppen abhalten, denn das Kontaktverbot für mehr als zwei Personen gilt im bevölkerungsreichsten Bundesland in Deutschland auch für Profisportler aller Art.

So ließ die Staatskanzlei in Düsseldorf auf SID-Anfrage am Montag wissen, dass ein Trainingsbetrieb in der Bundesliga nicht unter "zwingende berufliche Gründe" fällt, die eine Ausnahme erlauben würden. Mit dieser Einschätzung wären dann genauso Mannschaftsübungen in Kleingruppen vom Verbot betroffen.

"Nach der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona-Virus (...) sind jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen untersagt", brachte die Staatskanzlei darüber hinaus zum Ausdruck.

Da diese Verordnung nun in allen Kommunen gleichermaßen geregelt werden soll, sind davon natürlich auch die Bundesligisten betroffen. Bis zum 19. April gilt der Erlass in NRW.