Marcel Lotka
Borussia Dortmund
Muss der Fall Lotka vors Sportge­richt? Zukunft offen!

Fabian Kirschbaum

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Der kicker, Bild und das Internetportal Transfermarkt warteten im Laufe des Mittwochs mit weiteren Details zum Fall Marcel Lotka auf. Laut kicker hat Hertha BSC eine Optionsklausel, die Lotkas auslaufenden Vertrag um ein Jahr bis 2023 verlängert, noch vor dem Ablauf der dazugehörigen Frist (30. April) aktiviert. Das wäre eben jene besagte „spezielle Klausel“, von der die Bild zuvor berichtet hatte.

„Das ist eine normale Option, die der Verein jetzt vollkommen zu Recht gezogen hat. Aus Dortmunder Sicht hätte man bei Vertragsabschluss damals auf genau diese Option verzichten müssen“, schildert der Berliner Anwalt Matthias Jaroschowitz die Problematik gegenüber der Bild. Laut dem Boulevardblatt hat Dortmund von einer solchen Klausel aber nie erfahren. Das Fußballportal Transfermarkt hingegen schreibt, dass Hertha BSC damals angekündigt habe, diese nicht zu ziehen.

Aufgrund der rasanten Entwicklung Lotkas in den vergangenen Wochen will Hertha BSC den Torwart nun doch halten. Ob das gelingt, ist offen. Die Dortmunder bestehen natürlich auf dem bereits rechtmäßig abgeschlossenen Vertrag. Hertha hingegen hatte jedoch offenbar auch das Recht, die Klausel zu ziehen.

Insgesamt gilt der Fall laut dem kicker als „juristisch heikel“, da die Berliner den Wechsel ja auch selbst offiziell verkündeten – vor dem Ziehen der Klausel. Können sich beide Vereine nicht einigen, landet der Fall womöglich vor dem Sportgericht.