Alfreð Finnbogason | 1. Bundesliga

Finnbogason für ein Spiel gesperrt

19.04.2017 - 14:08 Uhr Gemeldet von: Kristian Dordevic

Beim Aufeinandertreffen zwischen dem FC Augsburg und dem 1. FC Köln (1:0) am vergangenen Samstag wurde FCA-Stürmer Alfred Finnbogason in der Nachspielzeit von Schiedsrichter Guido Winkmann mit der Roten Karte des Feldes verwiesen, wobei für Beobachter kaum ersichtlich war, für welches Vergehen der Isländer konkret bestraft wurde. "Ich habe noch keinen im Stadion gefunden, der mir sagen kann, warum Finnbogason die Rote Karte gesehen hat. Das ist mir ein Rätsel", äußerte sich etwa Augsburgs Geschäftsführer Stefan Reuter laut "kicker" nach Spielende.


Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Fall in der Zwischenzeit verhandelt und das Strafmaß verkündet: Wegen unsportlichen Verhaltens wird Finnbogason mir einer Sperre von einem Spiel sowie einer Geldzahlung von 6.000 Euro bestraft. Spieler und Verein haben dem Urteil zugestimmt, dieses ist somit rechtskräftig. Die anstehende Herausforderung bei Eintracht Frankfurt muss Augsburg in der Konsequenz ohne den 28-jährigen Angreifer angehen.

Quelle: dfb.de

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  • KOMMENTARE
  • 19.04.17

    Wieso zurücknehmen? Er hat Klünter nachgetreten, als bereits abgepfiffen war!
    Absolut berechtigte rote Karte

  • 19.04.17

    Und warum ändert man dann nicht mal die Regel der Tatsachenentscheidung?

    • 19.04.17

      Warum sollte man das denn tun ? Diese Regel gilt doch für alle gleichermaßen. Wenn jemand meint er könnte als Schiedsrichter alles für jeden richtig machen, soll er sich doch bewerben. Ich würde das auf dem Niveau jedenfalls nicht machen wollen, da hat man ja schon als Kreisligaschiri genug Scherereien. Diese Regel gibt dem Schiedsrichter einen gewissen Schutz und das ist gut so.

  • 19.04.17

    Tatsachenentscheidungen können nun mal nicht zurückgenommen werden, so schade es auch für den Betreffenden und den Verein ist. In diesem Fall hat man dann aber auch das "unterste Strafmaß" zugrunde gelegt.

    • 19.04.17

      Und wieso wurde dann vor ein paar Jahren direkt nach Abpfiff die rote Karte für Schmelzer annuliert?

    • 19.04.17

      Da hat man wohl einen Fehler gemacht, der ja auch seitdem bei jeder Gelegenheit wieder hervorgeholt wird.

    • 19.04.17

      Im DFB Regelwerk steht, dass "Tatsachenentscheidungen" in Ausnahmefällen auch zurückgenommen werden können, wenn sich herausstellt das der Schiedsrichter einer Fehlentscheidung unterlegen hat.
      Dies war bei Schmelzer der Fall, schon direkt nach dem Spiel hat der Schiedsrichter seine Fehlentscheidung eingeräumt und die Situation richtig gestellt, womit die rote Karte aufgehoben werden konnte.
      Wenn der Schiedsrichter in seinem Spielberichtsbogen oder vor dem Sportgerichtsausschuss seine Entscheidung nicht widerruft, erst dann gilt diese als Tatsachenentscheidung und wird somit vom DFB auch geschützt.

    • 20.04.17

      Danke dir, invitro.

  • 19.04.17

    Die Sperre ist schon lächerlich, aber kann wohl auf Grund der Tatsachenentscheidung nicht umgangen werden. Die Begründung für die 6.000,- Geldstrafe würde ich dann schon gerne mal hören. Die sollte man m.M.n. dann lieber Herrn Winkmann aufbrummen, der sich nach dem Spiel nicht einmal zur roten Karte äußern wollte. So langsam kotzt mich die Arroganz der Bundesliga-Schiedsrichter wirklich an. Niemand ist frei von Fehlern, aber man sollte doch wenigstens die Eier in der Hose haben, diese einzugestehen. Aber solange man sich hinter dem DFB verstecken kann, wird dies wohl nur in Ausnahmefällen geschehen.

  • 19.04.17

    Hä? Und für was jetzt?