Angelo Fulgini | 1. Bundesliga

Mit verpflichten­der Kaufoption: Mainz verleiht Fulgini nach Lens

01.02.2023 - 12:09 Uhr Gemeldet von: 05kigge | Autor: Robin Meise

Bundesligist 1. FSV Mainz 05 hat den Abgang von Angelo Fulgini offiziell bestätigt. Der Franzose wechselt in seine Heimat zum RC Lens, zunächst auf Leihbasis bis zum Saisonende. Das Geschäfts beinhaltet aber eine verpflichtende Kaufoption für den Ligue-1-Vertreter.


Zur ursprünglichen Meldung vom 1. Februar 2023:

Leihe mit Kaufoption: Fulgini wechselt nach Frankreich

Der 1. FSV Mainz 05 und Mittelfeldspieler Angelo Fulgini gehen nach nur sechs Monaten wieder vorübergehend getrennte Wege. Wie der kicker am Mittwoch berichtet, schließt sich der 26-Jährige auf Leihbasis dem RC Lens an. Der Deal beinhaltet eine Kaufoption, die für Mainz bis zu 7,5 Millionen Euro abwerfen kann. Eine offizielle Bestätigung des Transfers wird zeitnah erwartet.

Quelle: mainz05.de | kicker.de

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  • KOMMENTARE
  • 01.02.23

    Hatte eigentlich - genau wie bei Mollet - sehr viel von ihm erwartet. Jetzt sind beide schon wieder weg. Schade!

  • 01.02.23

    Guter Kicker, hat sich einfach nicht richtig einleben können, viel Erfolg 🙌🏼

  • 01.02.23

    Verpflichtende Option... Geile Überschrift 🤔😅

  • 01.02.23

    Was ist denn eine verpflichtende Kaufoption? Das widerspricht sich doch.
    Stach, Lee, Barreiro 📈

    • 01.02.23

      Barkok auch

    • 01.02.23

      Meist etwas um Steuern und FFP zu umgehen sowie Abrechnung in bestimmten Geschäftsjahren zu haben. Heißt im Vertrag steht "der Spieler ist bis X ausgeliehen, dann kaufen wir Ihn für 7 Mio". Rechtlicher Murks, hat aber finanzielle Gründe meist, dass es sich für eine Seite besser ausgeht.

    • 01.02.23

      [Kommentar gelöscht]

    • 01.02.23

      Die Formulierung "verpflichtende Kaufoption" ist vielleicht etwas ungenau und irritierend, bis mich der Vertrag vom Gegenteil überzeugt.
      In der Regel ist es ja eine Kaufoption, die unter bestimmten Voraussetzungen (Klassenerhalt, EC-Quali, Anzahl der Einsätze) zur Kaufpflicht wird.

    • 01.02.23

      Geschäftsjahre können vom Kalenderjahr abweichen, kein Plan wie das bei Fußballvereinen ausschaut.

    • 01.02.23

      vllt wenn er xy tore oder sowas macht muss er gekauft werden

    • 01.02.23

      Ich glaube was LeoMessi_10 irritiert ist das Oxymoron "verpflichtende Kaufoption". Denke das ist eine fehlerhafte Formulierung und es ist eine Kaufpflicht gemeint, welche beim erreichen gewisser Parameter Eintritt.

    • 01.02.23

      Geschäftsjahre entsprechen bei Fußballvereinen zumeist 01.07.-30.06., da sie sich nach der Saison richten. Die Verträge sind ja auch im Normalfall an der Saison angepasst, sei es nun Spieler, Sponsoren, etc., wobei die Vereine auch nach dem Kalenderjahr bilanzieren können (in der Bundesliga knapp ein Drittel).

      Kaufpflichten können an Bedingungen geknüpft sein, können aber auch einfach direkt nach Ende der Leihe greifen.

      Wie schon von einigen geschrieben, sind hier normalerweise Bilanz-/ FFP-Gründe anzuführen. Gleichzeitig können aber auch Ausschlussklauseln enthalten sein, wie "gilt nur bei Klassenerhalt", was aber im Grunde dann ja auch nur die oben genannten Bedingungen sind unter der eine Kaufpflicht greift ("greift bei Klassenerhalt"). Dies gibt dem Verein dann eine gewisse Sicherheit, dass er sich nicht übernimmt, wenn gewisse Ziele nicht erreicht werden.

    • 01.02.23

      @Ernie 💯 entweder ich habe eine Pflicht oder eine Option. Aber eine verpflichtende Option ist mir zumindest neu 😅

  • 01.02.23

    der kerl hat mir genug hoffnung am anfang der saison geraubt

  • 01.02.23

    Hoffe eher dass es ne Kaufpflicht ist. Und nicht das selbe geschieht wie bei Ronael Pierre Gabriel.

  • 01.02.23

    Sehr schade, aber solange wir ein Transferplus erlangen ist alles halb so wild ❤