Als Wiederholungstäter gilt der Bremer trotzdem nicht. Eine automatische Erhöhung der Strafe um eine Partie ist ausgeschlossen, dafür kommen nur Vergehen in der aktuellen und in der Vorsaison in Betracht.
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Als Wiederholungstäter gilt der Bremer trotzdem nicht. Eine automatische Erhöhung der Strafe um eine Partie ist ausgeschlossen, dafür kommen nur Vergehen in der aktuellen und in der Vorsaison in Betracht.
