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Trotz Verordnung in Ba­den-Württem­berg: Kein Saison-Aus

18.03.2020 - 18:45 Uhr Gemeldet von: Fabian Kirschbaum | Autor: Fabian Kirschbaum

In Baden-Württemberg tritt ab dem 18. März eine Verordnung in Kraft, mit der die Ausbreitung des Coronavirus gestoppt werden soll. Für alle Fußballfans ist dabei der Punkt wichtig, dass alle Sportstätten vorerst bis zum 15. Juni gesperrt werden sollen, was dann auch ein Saisonaus für die Bundesligisten TSG Hoffenheim und SC Freiburg bedeuten könnte. Diesbezüglich gab es jetzt jedoch erste Entwarnung.


So hieß es bereits am Dienstag auf der Homepage des baden-württembergischen Staatsministeriums, dass der Betrieb aller öffentlichen und privaten Sportanlagen "untersagt" wäre. Darunter würden auch eben jene Stadien der Hoffenheimer und Freiburger fallen. Die Verordnung ist aber nicht endgültig bis zum 15. Juni anzusehen.

Ministerium: "Aber das bedeutet nicht, dass es soweit kommt"

So nahm der Pressesprecher des Sozialministeriums dem Horrorszenario ein wenig den Wind aus den Segeln – gut für alle Fußballliebhaber. "Die Verordnung gilt bis zum 15. Juni. Das stimmt. Aber das bedeutet nicht, dass es soweit kommt", erklärte Markus Jox gegenüber dem "kicker".

Und weiter: "Die Situation wird immer wieder neu bewertet. Man kann einfach nicht seriös sagen, wie sich alles entwickelt. Das kann niemand sagen." Aus diesem Grund sei es durchaus möglich, dass die Verordnung früher wieder aufgehoben oder gelockert werden könnte, "wenn es die Gesundheitslage zulässt".

Zudem wollte er nicht ausschließen, dass auch Spiele "mit oder ohne Zuschauer möglich sind". Jede andere Meldung betrachte er dabei als "eine Ente, völliger Quatsch".


  • KOMMENTARE
  • 19.03.20

    Abwarten DonSoc18

  • 18.03.20

    Wer allen ernstes glaubt, dass die Saison zu Ende gespielt wird, der glaubt auch an den Weihnachtsmann und den Osterhasen. Wissenschaftler haben doch bereist hochgerechnet, dass wenn es so wie in China läuft mindestens erst Ende Mai eine Erleichterung ansteht. Die Saison ist vorbei, damit müssen wir uns abfinden. Die Frage ist, was bedeutet es für die Meisterschaft und vor allem für Auf-/Abstieg.

  • 18.03.20

    Warum schreibt man dann nicht „bis auf Weiteres“? Mit einem konkreten Datum geht man doch davon aus, dass es für die Festlegung des Datums konkrete Anhaltspunkte gibt und sie sich was dabei gedacht haben. Das was die Menschheit jetzt nicht gebrauchen kann, ist eine unnötige Fehlkommunikation...

    • 18.03.20

      Vielleicht kann so eine Verordnung nur befristet verabschiedet werden. Könnte ich mir zumindest gut vorstellen dass er hier entsprechende Rechtsvorschriften gibt. Finde ich nebenbei auch sinnvoll