Jannik Vestergaard | 1. Bundesliga

Premier-League-Klau­sel im Vertrag?

02.01.2017 - 15:17 Uhr Gemeldet von: Finn Wagner | Autor: Finn Wagner

Der Wechsel von Jannik Vestergaard im Januar 2015 von Hoffenheim nach Bremen wirkte auf den dänischen Nationalspieler wie eine Befreiung: Nur wenige Tage nach dem Transfer fand sich der 24-Jährige in der Startelf der Grün-Weißen wieder und blieb für anderthalb Jahre Stammspieler an der Weser.


In dieser Zeit wurde er immer wieder mit einem Wechsel in die Premier League in Verbindung gebracht: West Ham United, der FC Everton oder Newcastle United sollen Interesse gezeigt haben. Doch die Unterschrift unter einen neuen Vertrag bis 2021 setzte Vestergaard im letzten Sommer bei Borussia Mönchengladbach.

12,5 Millionen Euro überwiesen die Fohlen für die Dienste des Dänen nach Bremen. Die Option England wollte sich der Abwehrspieler nach Angaben der "Bild" dennoch weiterhin offenhalten: Dem Blatt zufolge besitzt der Innenverteidiger eine Klausel in seinem Vertrag, die es ihm ermöglicht, ab 2019 für eine festgeschriebene Ablöse von 35 Millionen Euro in die Premier League zu wechseln. Ein Jahr später beträgt diese Summe noch 30 Millionen Euro.

Quelle: bild.de

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  • KOMMENTARE
  • 02.01.17

    Wollte gerade sagen... Vestergard ist ein überragender Verteidiger, der alles mitbringt und auch noch sehr jung ist. Ich sehe den schon auf einem Level mit Naldo in seinen jungen Jahren. Und es geht schließlich um die PL, da gibt man auch für den letzten Spieler mega viel Kohle aus. Und angemessen oder nicht - wenn die TV Verträge so toll sind für die PL Vereine, warum das Geld nicht an die Spieler und deren Vereine weitergeben?

  • 02.01.17

    Zu Kommentar 1: Dass die geforderte Ablöse die angemessene Ablöse bzgl der Leistung übersteigt, ist für englische Vereine kein Ausschlusskriterium bei einem Kauf

  • 02.01.17

    Wenn das so weitergeht mit den englischen (und mittlerweile auch chinesischen) Geldern, die den Markt überfluten, sind 35 Mio. in 2 bis 2,5 Jahren wahrscheinlich gar nichts mehr... Und bis dahin hat er ja auch noch Zeit sich zu empfehlen also von daher ist diese Klausel für alle Seiten nicht mal schlecht.

  • 02.01.17

    Diese Summe wird niemand für ihn bezahlen, somit ist alles geklärt.