Nils-Jonathan Körber | 1. Bundesliga

Körber soll Vertrag bis 2022 haben – und mehrere Anfragen

07.06.2021 - 12:20 Uhr Gemeldet von: Jan Klinkenborg | Autor: Jan Klinkenborg

Bei Nils-Jonathan Körber sind Medien zuletzt davon ausgegangen, dass er zur kommenden Saison ablösefrei zu haben ist. Weil sein Vertrag bei Hertha BSC dem Vernehmen nach nur bis Ende Juni läuft. Laut Bild ist das allerdings nicht der Fall.


Demnach läuft das Arbeitspapier des Keepers noch bis Sommer 2022. Also ein Jahr länger, als bislang angenommen. Bereits seit 2011 ist Körber bei der Hertha, allerdings nicht ohne Unterbrechung. Er wurde in der Vergangenheit bislang an Preußen Münster und zweimal an den VfL Osnabrück verliehen.

Es gibt Transferanfragen für Körber

Trotz des bis 2022 laufenden Kontrakts ist nicht ausgeschlossen, dass die Nummer drei der Berliner bald für einen anderen Verein aufläuft. Denn das Boulevardblatt berichtet, dass es „lose Anfragen“ vom 1. FC Nürnberg und von Heracles Almelo (Niederlande) gebe. Auch mit dem Hamburger SV werde 24-Jährige in Verbindung gebracht.

Mögliche Ablösemodalitäten werden dabei allerdings nicht thematisiert. Eine weitere Leihe wäre hingegen nicht möglich – es sei denn, der Vertrag des Schlussmanns wird abermals verlängert.


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  • KOMMENTARE
  • 08.06.21

    Da wird er dann wohl einige Körber verteilen müssen!

  • 07.06.21

    Wenn er noch ein Jahr Vertrag hat , warum soll eine Leihe nicht möglich sein?🤔 Oder verstehe ich etwas nicht richtig im Artikel ?

    • 07.06.21

      weil er dann in einem Jahr ablösefrei zu einem verein wechseln könnte. also entweder man verkauft ihn jetzt oder verlängert den vertrag um ein jahr und verleiht ihn, damit man dann am ende noch die ablöse kassieren kann und nicht nur die leihgebühr

    • 07.06.21

      Ja klar . Aber könnte man ihn denn nicht theoretisch trotzdem für ein Jahr verleihen und in dem Jahr würde man dann halt versuchen seinem Vertrag zu verlängern ?

    • 07.06.21

      Es ist einfach in den Statuten ausgeschlossen, dass man einen Spieler ausleiht, dessen Vertrag mit Ablauf der Leihe ausläuft. Das ist „gesetzlich“ geregelt, zum Schutz der Spieler. Ich wusste auch mal, worin genau der Zweck der Regelung liegt, ist mir aber leider entfallen

    • 07.06.21

      @Dick ah ok gut zu wissen , danke 😉

    • 07.06.21

      Es macht ja auch gar keinen Sinn. Wenn ich einen Spieler ausleihe, der nur noch 1 Jahr Vertrag hat, dann ist er quasi nicht ausgeliehen, sondern verkauft, denn er hat nach Ablauf der "Leihe" keinen Vertrag mehr. Wenn er danach beim alten Verein bleiben will, kann er auch direkt verlängern und sich verleihen lassen, machen ja auch viele so.