Nabil Bentaleb | 1. Bundesliga

Schalke zieht Einspruch in Betracht

03.05.2018 - 11:28 Uhr Gemeldet von: Kristian Dordevic | Autor: Kristian Dordevic

Der FC Schalke 04 ist mit dem Strafmaß für Nabil Bentaleb nach dessen Platzverweis in der Bundesligapartie gegen Borussia Mönchengladbach (1:1) nicht einverstanden. Das stellte Sportvorstand Christian Heidel im Rahmen der Pressekonferenz vor dem Augsburg-Spiel klar. Der Verein überlegt noch, gegen das Urteil vorzugehen.


Das DFB-Sportgericht sprach am Mittwoch nach entsprechendem Antrag des Kontrollausschusses eine Sperre von zwei Meisterschaftsspielen aus. "Wir haben gegen den Antrag ans Sportgericht Widerspruch eingelegt, weil wir der Auffassung sind, dass es mit einem Spiel Sperre richtig sanktioniert worden wäre", verriet Heidel.

Man sei momentan in der Prüfung, ob man in Berufung geht, was zu einer mündlichen Verhandlung führen würde. Der S04-Manager gab zu bedenken, dass dann der Fall Bentaleb neu aufgerollt wird. Es besteht für den Fall, dass der Revierklub nun erneut gegen ein Rechtsmittel einlegt, also "immer ein Risiko, dass die Sperre erhöht wird".

Heidel weiter: "Wir werden das heute im Laufe des Tages dann entscheiden, ob wir Einspruch einlegen werden."

Quelle: Pressekonferenz

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  • KOMMENTARE
  • 03.05.18

    Was will man gegen eine milde Entscheidung (2 Spiele wegen einer Tätlichkeit) noch Einspruch einlegen?

    • 03.05.18

      Das ist irgendwie seit geraumer Zeit absehbar. Es wurden in letzter Zeit einige kursiose Entscheidungen getroffen, bzw. zurückgenommen. Zuletzt die beiden (!, nicht nur eine - beide) gelben Karten gegen Petersen. Irgendwie logisch, dass das nun jeder Verein versucht und vermutlich in Zukunft immer mehr Recht bekommt. Wenn man mal von den Gebühren für das Verfahren absieht, hat man ja auch durch einen Einspruch nicht viel zu verlieren.

    • 03.05.18

      @amused
      Weiß nicht, bzw. hoffe nicht dass das in Zukunft zur Gewohnheit wird. Die Tätlichkeit von Bentaleb ist unbestreitbar und er selbst hat ja auch schon zugegeben, dass seine Hand im Gesicht eines anderen Spielers nichts zu suchen hat. Hier kann man keinen der Beteiligten einen Wahrnehmungsfehler wie im Fall Petersen vorwerfen. Darüber hinaus galt das Urteil in diesem Fall den Schiedsrichtern als Belehrung, dass diese dafür Sorge zu tragen haben dass keine strittigen Szenen entstehen.
      Im Fall Bentaleb gibt es aber nicht zu berichtigen und niemanden groß zu belehren. Man könnte sogar soweit gehen, dass man dies hier nur macht um endlich einmal von der Causa Meyer abzulenken.
      Hier also bewusst ein kontroversen Nebenkriegsschauplatz eröffnet, der für Ablenkung sorgen soll.

    • 03.05.18

      Der Platzverweis gegen Petersen war auch unstrittig. Grundsätzlich ist es nicht die Aufgabe des Schiedsrichters, darauf zu achten, dass ihn die Spieler wahrnehmen, sondern haben Spieler auf die Spielleitung zu achten (speziell wenn ein Schiedsrichter durch einen Pfiff unterbricht, denn deshalb hat der Schiedsrichter auch eine Pfeife). Sonst haben bald Spieler Scheuklappen im Stutzen, die sie rausholen, sobald der Schiedsrichter gelb zeigen möchte und anschließend sagen sie \"nö, Karte habe ich nicht gesehen, also zählt die nicht\". Was soll als nächstes kommen, ein Spieler sagt er habe das Tor nicht gesehen und soll deshalb nicht zählen? Im Fall Petersen mag das unglücklich abgelaufen sein, aber es war keine Fehlentscheidung. Selbst wenn man zu dem Entschluss kommt, man revidiert die erste gelbe Karte nachträglich, da es sich um einen unglücklichen Einzelfall handelt, wie kommt man denn bitte auf die Schnappsidee, die zweite gelbe Karte ebenfalls zu revidieren, die Petersen völlig berechtigt gesehen hat (und auch wahrgenommen hat - muss man ja dazu sagen)? Hätte der DFB nur eine gelbe Karte zurückgenommen, wäre Petersen trotzdem noch mit der 5. gelben Karte gegen Wolfsburg (direktes Duell) gesperrte gewesen. Nein, man nahm beide gelbe Karten zurück und Petersen stand wieder bei 4 und war gegen Wolfsburg wieder spielberechtigt. So eine Entscheidung habe ich noch nie gesehen und ich verfolge den Fußball mittlerweile auch schon ein paar Jährchen.

      Nach dieser Entscheidung würde ich als Verantwortlicher eines anderen Vereins auch gegen sämtliche Sperren Einspruch einlegen, denn das war schon ein ziemlicher Bock des DFBs.

    • 03.05.18

      @amused: Beim FM13 konnte durch den Einspruch und die erneute Sichtung der TV-Bilder die verhängte Strafe sogar noch erhöht werden.

    • 03.05.18

      Der Petersen-Fall hat aber nicht viel mit dem von Bentaleb gemein. Die Frage hier ist ja warum tätigt Schalke den Einspruch? Aussicht auf Erfolg läuft gegen Null auch unter absolut liberalen Gesichtspunkten. Das sah bei Petersen leider nun mal anders aus und die Entscheidung an sich ist sowieso ein anderes Thema. Und nur weil nach 50 Jahren Bundesliga gefühlt einmal ein Einspruch Erfolg hatte, muss man nicht gleich den Untergang des Abendlandes proklamieren.
      Der Einspruch hier wird, wie so oft auch in der Vergangenheit, rigoros abgeschmettert und dann auch zu Recht. Die interessante Frage ist hier warum Schalke diesen Einspruch tätigt und das hat eher weniger mit Petersen oder der Hoffnung auf Erfolg (die Regeln sind da eindeutig) zu tun, als viel mehr mit der Geschichte Meyer-Heidel- Wittmann die die letzten Wochen und Tage immer mehr Fahrt aufnimmt und man daher einfach ein anderes Thema von Seiten der Schalker eröffnet.

    • 03.05.18

      [Kommentar gelöscht]

    • 03.05.18

      [Kommentar gelöscht]

    • 03.05.18

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    • 03.05.18

      Bestreite ich ja alles nicht, dass er Einspruch abgelehnt wird (das erwarte ich doch auch), die Frage war ja aber, weshalb Schalke überhaupt Einspruch einlegt. Und da sehe ich eben durchaus einen Vergleich zu der Petersen Geschichte, denn dort hätte ein Einspruch auch abgelehnt werden müssen. Freiburg hatte aber wohl das Glück ein alkoholisiertes Gremium bekommen zu haben, welches über den Fall urteilte. Ähnliches Glück sucht Schalke (und künftig wohl noch viel mehr Vereine) wohl ebenfalls, denn es gibt doch kaum was zu verlieren (ist es wirklcih realistisch, dass in so einem Fall die Sperre erhöht wird? In der Theorie sicher möglich, aber weiß nicht wie realitätsgetreu der Fußball Manager hier ist. ^^)

      Und was die Tragweite der Petersen Entscheidung betrifft, bin ich schon ein wenig anderer Meinung. Das war schon eine enorme Entscheidung. Hier stand die Aussage eines Schiedsrichter gegen eine Aussage eines Spielers und der Aussage des Spielers wurde entsprochen. Das gabs glaube ich noch nie und schwächt die Entscheidung eines Schiedsrichters auf dem Feld noch weiter ab. Das Urteil im Fall Petersen könnte schon noch einige Wellen schlagen, mit dem einige nicht rechnen.

      Nur mal zwei Aussagen von Heynemann dazu:

      "Man muss sich das mal vorstellen: Die absolut richtige Entscheidung, den Spieler für sein Reklamieren zu verwarnen, ist im Nachhinein für irregulär erklärt worden. Wir reden hier nicht von einer Fehlentscheidung, etwa einem Phantomtor. Sondern von einem vermeintlichen Wahrnehmungsfehler des Spielers. Damit hat der DFB ein juristisches Feld aufgemacht, das kaum zu überblicken ist."

      "Ich erinnere nur daran, dass es 1994 großen Ärger mit der Fifa gab (Anm: Bei Helmers Phantomtor). Die wollten die deutschen Nationalmannschaften von ihren Turnieren ausschließen, weil der DFB damals eine Tatsachenentscheidung ausgehebelt hat. Diesen Streit sehe ich nun erneut heraufziehen. Mit dem Unterschied, dass diesmal sogar eine korrekte Tatsachenentscheidung aufgehoben wurde."

    • 03.05.18

      Dass die gelbe Karte von Petersen zurückgenommen wurde, hat wohl auch mit der verweigerten Aussage Stielers zu tun, der deshalb ja auch gesperrt wurde für den Rest der Saison.

    • 03.05.18

      Und eben weil die ganze Sache so delikat ist und der DFB sich über die FIFA hinwegsetzt wird da zukünftig nicht mehr viel passieren. Darüber hinaus muss man das einmal ins Verhältnis setzen. In letzter Instanz hat man immer noch den Gang vor das CAS oder die FIFA/ IFAB wird direkt benachrichtigt. Im Fall Petersen wird das aber nicht passieren, da es hier keinen Kläger im eigentlichen Sinne gibt, bzw. das der DFB machen müsste, der sich damit ins eigene Fleisch schneiden würde
      Da können zukünftig gerne mehr Einsprüche kommen, die Vereine werden schnell lernen dass sie da weiterhin auf Granit beißen, da der Petersen-Fall einmalig und kein Fallbeispiel oder zukünftige Mustervorlage ist.

    • 03.05.18

      [Kommentar gelöscht]

    • 03.05.18

      Na dann bin ich mal gespannt, wie konsequent der DFB hier künftig ist. Bleibt trotzdem fragwürdig, weshalb der DFB dieses Fass überhaupt aufgemacht hat. Macht doch keinen Sinn einen Präzedenzfalls zu schaffen um danach Konsequenz zu demonstrieren.

      Der DFB kommt in solchen Angelegenheiten manchmal einfach sehr undurchsichtig daher und da würde ich als Vereinsverantwortlicher eben auch versuchen einen Vorteil für meinen Verein herauszuschlagen.

    • 03.05.18

      Unabhängig davon, ob die Rücknahme der Karte sein müsste und was nun die Folgen sind, kann ich schon nachvollziehen, warum die beiden Karten zurückgenommen wurden. Gäbe der DFB einen Fehler zu und würde dabei nur die erste Karte zurückziehen, wäre Petersen doppelt bestraft: einmal durch den Platzverweis und einmal durch die darauf folgende Sperre für die 5 Gelben. Wäre dieser Fehler nicht passiert (Achtung, wir diskutieren hier nicht darüber, ob das tatsächlich Stieler\'s Fehler war, sondern nehmen das an, weil der DFB sich so entschieden hat), wäre er durch die 5 Gelben nur ein Mal bestraft. Es ging also darum, durch den Schiedsrichterfehler verursachte Doppelbestrafung zu verhindern.

    • 04.05.18

      Aber wenn man die erste gelbe Karte zurücknimmt (warum auch immer lassen wir mal dahingestellt), dann wäre die zweite gelbe Karte doch völlig legitim gewesen (und die hat Petersen ja auch wahrgenommen) und die Gelbsperre aufgrund der 5. gelben Karte wäre absolut gerechtfertigt gewesen. Meiner Meinung nach werden zwei falsche Entscheidungen zu keiner richtigen Entscheidung.

    • 04.05.18

      Das Problem ist nur, dass die erste nicht während des Spiels, sondern erst im Nachhinein zurückgenommen wurde und Petersen und auch Freiburg zu diesem Zeitpunkt durch den Platzverweis bereits bestraft wurden. Anschließende Gelbsperre wäre zwar gerechtfertigt, der vorhergehende Platzverweis jedoch nicht. Und so wurde dieser an Strafmaß angerechnet, um doppelte Bestrafung zu vermeiden.

    • 04.05.18

      Ich gebe dir Recht amused. Zumindest die zweite Gelbe Karte hätte man stehen lassen müssen.
      Aber aus dem Blickwinkel des DFB sieht das leider ein wenig anders aus. Wenn man alles als Kausalkette sieht und berücksichtigt das Stieler jegliche Aussagen zu den Karten verweigert, dann kann man beide Karten zurücknehmen. Da es schier unmöglich erscheint nachzuvollziehen wann, warum und wieso in dem Moment Stieler zu dem persönlichen Entschluss kam die gelben Karten zu zeigen. Schließlich handelt es sich hier nicht um eine unwiderlegbare Tätlichkeit, sondern um die subjektive Wahrnehmung des verwarnungswürdigen Meckerns.

    • 04.05.18

      [Kommentar gelöscht]

    • 04.05.18

      [Kommentar gelöscht]

    • 04.05.18

      @linch, ich muss gestehen, ich verstehe nicht, was du meinst. ^^ Meinst du die Restzeit, die Freiburg in Unterzahl spielte? Klar war das bereits eine Strafe, was a) aber keine Fehlentscheidung war und b) bei jeder anderen stinknormalen Fehlentscheidung, die eine rote Karte zur Folge hat, auch so ist. Wie oft bekommen Spieler denn völlig überzogen oder sogar völlig zu Unrecht eine gelb-rote Karte oder eine direkt rote Karte nach einer vermeintlichen Notbremse, die eigentlich keine war? Aus meiner Sicht ist das kein Grund so eine komische Entscheidung vor dem Schiedsgericht zu tätigen. Wenn du das zum Maßstab nimmst, dann musst du künfitg jeden dritten Platzverweis zurücknehmen. Oder verstehe ich dich da falsch?

      @invitro, weiß nicht, ob es hier wirklich "Recht" und "Unrecht" gibt. Ich weiß ja selbst nicht wirklich, was hier genau richtig sein soll. ^^ Ich meine ja nur, dass es einfach zu undurchsichtig ist und der DFB hier zuletzt einige komische Entscheidungen getroffen hat. Alleine deshalb würde ich als Verantwortlicher eines Vereins schlicht ebenfalls auf gut Glück Einspruch einlegen. Weshalb Stieler sich in der Angelegenheit nicht äußert, würde mich auch interessieren. Vielleicht aus Protest? Denn es ist schon eine ziemliche Rasur des Schiedsrichters, wenn seine Aussage gegen die Aussage eines Spielers steht, seine Aussage klar und deutlich im Spielbericht vermerkt ist (gehe ich zumindest davon aus, da es aus Stielers Sicht ein ganz normaler Platzverweis war), der DFB dann überhaupt ein Verfahren eröffnet. Eigentlich glasklarer Sachverhalt, gegen den eigentlich lediglich Petersens/Freiburgs Ansicht (eher Wahrnehmungsfehler) stand. Dass das überhaupt angezweifelt wird ist ja schon eine Demontage des Schiedsrichters. Hätte ich wohl langsam auch keinen Bock mehr drauf.

    • 04.05.18

      @amused:
      Du musst hier klar differenzieren und erkennen, dass der DFB keine vermeintliche Fehlentscheidung korrigiert hat (Tatsachenbestand), sondern einen Regelverstoß.

    • 05.05.18

      Welchen Regelverstoß denn bitteschön? In den Regeln ist klar vermerkt, dass ein Spieler auf die Spielleitung zu achten und dieser zu folgen hat.

    • 16.05.18

      [Kommentar gelöscht]

    • 16.05.18

      Hier übrigens ein weiteres Beispiel, das wohl sein Vorbild in der Petersen Entscheidung findet:

      http://www.kicker.de/news/fussball/2bundesliga/startseite/723845/artikel_erzgebirge-aue-legt-widerspruch-gegen-spielwertung-ein.html

      Eigentlich absurd, dass Aue hier gegen eine Tatsachenentscheidung (die zwar falsch bewertet wurde, aber entsprechend der Regeln angewandt wurde - ähnlich wie bei Petersen. Wobei bei Petersen wurde die Tatsachenentscheidung nicht mal falsch bewertet, nur vom Spieler nicht wahrgenommen) Einspruch einlegen will. Aber auf gut Glück kann man es ja mal versuchen. Und würde der DFB nun den gleichen Maßstab wie bei Petersen anlegen, müsste man das Tor eigentlich nachträglich geben.

    • 16.05.18

      @amused
      Das ist doch quatsch und hat nix mit Petersen zu tun.
      Solche Situationen gab es immer wieder. Für Aue geht es um den Abstieg und da versucht man alle möglichen Register zu ziehen. Ich erinnere nur an das Phantomtor von Kießling, damals hat Hoffenheim auch gegen das Spiel Einspruch eingelegt und wurde abgewiesen. An Petersen war damals noch nicht zu denken, also bitte begib dich nicht auf die Polemikschiene!

    • 16.05.18

      Dann liegt wohl da das Problem, wenn die UM den Abstieg spielen. ;-)

      Hat doch nichts mit Polemik zu tun. Das Phantomtor ist doch ebenso ein Beispiel gewesen (weiter oben ist doch sogar das Beispiel von Helmer angeführt). Nur hat sich der DFB mit der Zurücknahme beider gelber Karten in einen Bereich gebracht, der alles in Frage stellt. Eine stinknormale Fehlentscheidung ob der Ball drin oder nicht drin war gabs doch vor der Torlinientechnik nahezu an jedem zweiten Spieltag. Ich bin weiterhin der Meinung, dass der Fall Petersen zu noch einigen solcher Einsprüche und Widersprüchlichkeiten führen wird. Der DFB hat den Einspruch übrigens auch schon abgewiesen. Es muss für Aue doch völliger Hohn sein zu sehen, wie bei Petersen zwei gelbe Karten zurückgenommen wurden (die nicht mal eine Fehlentscheidung zur Grundlage hatten) und nun ihr eigener Einspruch abgewiesen wird.

  • 03.05.18

    Lächerlich!!

  • 03.05.18

    Wird nichts bringen!