Davie Selke | 1. FC Köln

Gehir­nerschütte­rung zwingt zur Pause

22.04.2018 - 13:01 Uhr Gemeldet von: Robin Meise

Im Bundesligaspiel bei Eintracht Frankfurt (3:0) bekam Davie Selke von Gegenspieler Makoto Hasebe einen Schlag mit dem Ellenbogen ins Gesicht ab. Die Tätlichkeit des Japaners hatte unangenehme Folgen für den Stürmer von Hertha BSC. So erlitt der 23-Jährige nach Vereinsangaben eine Gehirnerschütterung und Jochbeinprellung. In den kommenden Tagen muss Selke somit mit dem Training pausieren.

Quelle: twitter.com

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Saison
2020/21
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Einsätze
23
25
30
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  • KOMMENTARE
  • 22.04.18

    Möglicherweise eine Verzweiflungstat, da der Schiedsrichter im Vorfeld eine grobe Fehlentscheidung getätigt hatte. Nicht nur Schauspielerei sondern auch Selbstjustiz hat auf dem Fußballplatz nichts verloren und sollte deshalb hart bestraft werden...von wem auch immer !

    • 22.04.18

      Welche grobe Fehlentscheidung meinste?

    • 22.04.18

      Ja, der Verdacht liegt auf jeden Fall nahe. Es ist wohl kaum ein Mensch vor Kurzschlussreaktionen gefeit, und Hasebe ist mir eigentlich nicht als unfairer Spieler bekannt. Trotzdem muss man sich bewusst sein, dass der Fußballplatz kein rechtsfreier Raum ist.

      Es muss für Spieler die Sicherheit geben, dass sie nicht wegen eines harten Fouls vor Gericht landen, da sind wir uns wohl alle einig. Und in vielen Situationen ist ein Vorsatz sowieso nicht ohne Weiteres zu belegen. Manche Situationen laufen auch einfach äußerst unglücklich (ich denke da an van der Vaart/Soto oder kürzlich Rondon/McCarthy). Aber wenn wir über Tätlichkeiten sprechen, ist der Faktor der Vorsätzlichkeit oftmals nicht so leicht wegzuwischen.

      Ich hätte den Elfmeter auch nicht gegeben, aber als Spieler habe ich die Entscheidung des Schiedsrichters zu akzeptieren. Wer stattdessen Selbstjustiz ausüben will, muss auch das Echo aushalten können.

  • 22.04.18

    Ich frage mich, wann mal wieder ein Profispieler nach einer Tätlichkeit Strafantrag wegen Körperverletzung stellt.

    Ein Fußballprofi willigt zwar mit seiner Teilnahme am Spiel stillschweigend ein, dass er Verletzungen in Kauf nimmt. Diese Einwilligung gilt aber natürlich nicht grenzenlos und in diesem Fall stünden die Chancen nicht schlecht denke ich. Die Verletzung ist ja nicht aus einem überharten Foulspiel entstanden, das wäre etwas anderes. Oft ist die Schwierigkeit, den Vorsatz nachzuweisen, dieses Problem sehe ich hier nicht.

    • 22.04.18

      Welchen Vorteil hätten die Beteiligten Parteien davon?

    • 22.04.18

      Darum geht es vor Gericht nicht immer, sonst wären deutsche Gerichte nicht so überlastet. ;-) Ein entsprechender Präzedenzfall könnte unter Umständen dazu beitragen, dass Spieler sich eine klare Tätlichkeit eher verkneifen.

      Dislikes hin oder her, wenn ein Spieler einen Gegner absichtlich verletzt, dann hat er bisher abseits der Sportgerichtsbarkeit de facto nichts weiter zu befürchten. Das finde ich bedenklich, mehr wollte ich eigentlich nicht ausdrücken.

    • 22.04.18

      Und daher wird es kein Präzedenzfall geben, da so ein Präzedenzfall sowieso nur zivilrechtlicher Natur wäre und immer nur einen Einzelfall betreffen kann.
      Und auch unabhängig davon wäre es ungeheuer schwer, bis schier unmöglich jemandem Vorsatz nachzuweisen, da solche Tätlichkeiten fast ausschließlich im Affekt geschehen, was das Ganze nun mal zur Bagatelle macht und somit den Aufwand gar nicht wert ist.
      Die Forderung nach einem Präzedenzfall in Sachen Tätlichkeit ist einfach utopisch und entbehrt jedweder Grundlage.

    • 22.04.18

      @invitro

      Auf welcher Grundlage du behauptest, dass solch ein Fall ausschließlich zivilrechtlicher Natur wäre, würde mich dann doch interessieren. Auch im Sport kann das staatliche Strafrecht vollumfänglich angewandt werden, man könnte also beide Wege bestreiten.

      Gerade im Profifußball hat man heutzutage den Vorteil, dass man i.d.R. über exzellentes Bildmaterial verfügt. Und wer sich die Szene mit Hasebe ansieht, der kann eigentlich nur zu dem Schluss kommen, dass er seinen Gegenspieler verletzen wollte. Dass eine Handlung im Affekt erfolgt, wirkt sich für gewöhnlich strafmildernd aus, Straffreiheit bedeutet dies aber nur in Ausnahmefällen.

      Lass uns mal ein (halb-) hypothetisches Beispiel durchgehen. Erinnerst du dich noch an den Tritt von Lehmann gegen Coulibaly 2002? Mich packt heute noch der Ekel beim Gedanken daran. Angenommen, Lehmann hätte seinem Gegenspieler damals in eine empfindlichere Körperregion getreten und Coulibaly wäre infolgedessen z.B. unfruchtbar geworden. Dann hättest du gesagt, dass es jeglicher Grundlage entbehrt, das strafrechtlich zu verfolgen? Warum? Weil es auf einem Fußballplatz passiert ist? Den Vorsatz nachzuweisen, wäre damals sicher nicht allzu schwer gewesen.

      Wie unten angemerkt, harte Fouls gehören nicht vor Gericht, das wäre lächerlich. Aber wenn ein Spieler einen anderen ganz offensichtlich absichtlich verletzt, dann sollte man das mMn nicht unter den Tisch fallen lassen. Und ich gebe dir recht, in den meisten Fällen ist es eben nicht offensichtlich. In manchen aber schon und da würde ich mir geradezu wünschen, dass mal jemand sagt "Jetzt ist Schluss".

      Auf dem Fußballplatz ist so einiges erlaubt und das ist gut so. Aber er ist auch kein rechtsfreier Raum und das ist auch gut so.

    • 23.04.18

      Jetzt dreh mir mal nicht die Worte im Mund um.
      Zuerst einmal solltest du dich wenn du einen Präzedenzfall forderst damit beschäftigen was das bedeutet.
      In der dt. Rechtssprechung gibt es so etwas nicht. Eher noch gibt es Grundsatzurteile, aber diese orientieren sich an Gesetzen und nicht an Einzelentscheidungen anderer Gerichte. D.h. die Auslegung des Gesetzes muss bei Tätlichkeiten immer im Einzelfall geprüft werden.
      Nächster Punkt ist, du kannst eine Körperverletzung nicht proforma anzeigen. Solange du nicht wirklich verletzt bist ist es auch keine Körperverletzung, ergo macht dein Beispiel mit Lehmann gar keinen Sinn. Zu Selke, auch hier wird es schwer Hasebe einen Vorsatz zu unterstellen, noch schwerer wird es die Körperverletzung Hasebe direkt in Folge des Schlages anzudichten, da Selke ja problemlos weiterspielen konnte und nicht gesichert ist, dass er sich die Verletzungen nicht schon vorher bei seiner spektakulären Sprungeinlage zugeführt hat.
      Nächster Punkt, ist das erhöhte Unfallrisiko bei Fußballern. Wie oft hat ein Fußballer Aufgrund eines körperlichen Zweikampfes schon eine Hand oder einen Ellenbogen im Gesicht gehabt,einige werden als Tätlichkeit angesehen, einige nicht, einige führen zu Verletzungen, der Großteil nicht, dementsprechend sind Verletzungen größtenteils Unfälle und unterliegen nicht dem Tatbestand einer Körperverletzung.
      Nichtsdestotrotz falls wirklich noch einmal so etwas wie mit Lehmann zu Stande kommt und sich dabei jemand wirklich verletzt, dann kann man darüber reden ob in diesem speziellen Fall die Verfolgung laut § 223 StGB Sinn macht.
      Im Vorhinein aber alle Tätlichkeiten als Körperverletzung oder versuchte Körperverletzung abzuhandeln entbehrt nun einmal jedweder Grundlage, da dies rein rechtlich gesehen einfach unmöglich ist (es gibt keine Präzedenzfälle).

    • 23.04.18

      Von allen Tätlichkeiten war nie die Rede meinerseits. ;-) Denn der Schiedsrichter kann bei der Bewertung solcher Szenen ja auch durchaus daneben liegen. Dass das erhöhte Unfallrisiko eine Rolle spielt, habe ich doch schon selbst längst angemerkt. Allerdings muss ein Spieler lediglich mit Unfallrisiken rechnen, die z.B. aus (überharten) Fouls oder Unfällen resultieren. Ein Spieler muss z.B. nicht damit rechnen, dass er von seinem Gegenspieler absichtlich geschlagen wird.

      Und Ellenbogenschlag ist nicht gleich Ellenbogenschlag. Da muss man von Fall zu Fall schauen. Manchmal will jemand damit einen Zweikampf gewinnen, manchmal einfach seinen Gegner verletzen. Und Hasebe verfolgt in der Szene mMn nur letzteren Zweck. Allerdings gebe ich gerne zu, dass dies bei Tätlichkeiten im Spiel oft schwer juristisch zu bewerten ist. Bei Tätlichkeiten, die während einer Spielunterbrechung passieren, ist aber auch dies noch einmal deutlicher.

      Wenn dir das Lehmann-Beispiel nicht gefällt, dann nehmen wir Ribery/Castro. Castro muss mit dem Risiko rechnen, dass er von Ribery aus dem Leben gegrätscht wird, soweit sind wir d'accord. Er muss allerdings keinesfalls damit rechnen, dass Ribery ihm in einer Spielunterbrechung einen Finger ins Auge drückt. Wieder hypothetisch: Passiert dabei etwas Schlimmeres, warum sollte man es nicht strafrechtlich verfolgen?

      Ein anderes berühmtes Beispiel wäre Uli Stein mit seinem Faustschlag gegen Jürgen Wegmann. Selbst wenn da nix weiter passiert, würde ich als Spieler aus Prinzip einen Strafantrag stellen, wenn mir jemand auf dem Platz mit der Faust ins Gesicht schlägt. Das siehst du anders?

    • 23.04.18

      Jetzt windest du dich aber langsam. Zuerst redest du von einem Präzedenzfall der jede Tätlichkeit auf dem Platz vorverurteilt und mittlerweile bist du selbst bei der Einzelfallbeurteilung angekommen.
      Die Frage ist weiterhin warum sollte man persönlich (Körperverletzung ist ein Antragsdelikt) einen anderen Spieler anzeigen? Was hat man persönlich davon?
      Nehmen wir mal ein wirklich aktuelles Beispiel was sogar recht eindeutig ist. Und zwar den Fall Michiel Kramer von Sparta Rotterdamm. Nicht nur das der Spieler nach seiner Tätlichkeit mehrere Spiele gesperrt wurde, was ihn bares Geld kostet, nein er wurde auf Grund seines Fouls aus seinem Club geworfen. Welches Interesse besteht also darin, die Gerichte zusätzlich mit diesem Fall zu belasten? Zukünftig verhindern wird man so etwas nicht, da solche Tätlichkeiten immer im Affekt geschehen und ein Spieler in solchen Situationen gar nicht so weit denkt.

    • 23.04.18

      Ich habe mit keiner Silbe davon gesprochen, dass "jede Tätlichkeit auf dem Platz vorverurteilt" werden sollte. Der Begriff Präzedenzfall war schlecht gewählt, was ich meinte war, dass es im deutschen Profifußball noch keinen einzigen Prozess in dieser Richtung gab und somit auch noch kein Urteil. Wenn es aber überhaupt mal eins gäbe, hätte das Signalwirkung, auch wenn natürlich jeder Fall isoliert betrachtet werden müsste, da hast du vollkommen recht.

      Warum man als Opfer gegen den Täter einen Strafantrag wegen Körperverletzung sollte? Ist die Frage ernst gemeint? Damit bei den Tätern ein Lernprozess einsetzt und sie es nicht wieder tun lautet eine mögliche Antwort.

      Was hat man persönlich davon? Also wenn mich jemand auf dem Fußballplatz absichtlich schlägt, dann will ich einfach, dass derjenige dafür abseits der Sportgerichtsbarkeit belangt wird.

      Michiel Kramer ist ein Beispiel, über das gerade erst am Wochenende im Freundeskreis diskutiert wurde. Wenn das in Deutschland passiert wäre, hätte ich als Spieler einen Strafantrag gestellt, ohne Wenn und Aber. Da geht es ums Prinzip. Hättest du dir an Büttners Stelle ins Gesicht treten lassen und dich im Anschluss damit zufrieden gegeben, dass dein Gegenspieler für sieben (?) Spiele gesperrt wird und seinen Job verliert? Ich mich nicht, ganz klar.

      Und eine Affekthandlung - da kann ich mich nur wiederholen - wirkt zwar in aller Regel strafmildernd, ist aber keine Entschuldigung für solche Aktionen. Andere Spieler kommen ihre ganze Karriere ohne so ein ekelhaftes Verhalten aus. Wenn ich als Spieler im Hinterkopf habe, dass ich für Faustschläge etc. auch strafrechtlich belangt werden kann, dann lässt einer von zehn es im entscheidenden Moment vielleicht doch bleiben. Und dann hat es sich bereits gelohnt.

    • 23.04.18

      Du denkst nicht weit genug, ich gebe dir Recht das bestimmte Tätlichkeiten, falls der Betroffene sich arg verletzt zur Anzeige gebracht werden sollten, jedoch nicht um mal ein "Zeichen zu setzen".
      Das ist ein immenser Irrtum, zum einen verhindert das zukünftig keine solchen Aktionen und zum anderen öffnet man damit tendenziell die Büchse der Pandora. Denn wenn Tätlichkeiten zukünftig unter den Paragraph der Körperverletzung fallen, dann werden Schwalben und Schauspieleinlagen zu Betrugsdelikten, denen eine arglistige Täuschung voraus geht.
      Na dann viel Spaß, bei der Überregulierung des Fußballs und Entscheidungen vor Gericht und nicht auf dem Platz.