Achraf Hakimi | 1. Bundesliga

Besitzt der BVB ein Vor­zugsrecht?

12.07.2018 - 10:49 Uhr Gemeldet von: Kristian Dordevic

Die Vereinbarung zwischen Borussia Dortmund und Real Madrid über eine Ausleihe von Achraf Hakimi soll keine Kaufoption für den Bundesligisten vorsehen. Das bekräftigt heute auch noch einmal der "kicker" in seiner Printausgabe. Dem Fachblatt zufolge wurde dem BVB für die Zukunft aber eine bevorzugte Position eingeräumt.


Dortmund habe sich ein sogenanntes Matching Right zusichern lassen. Sollte Real den 19-jährigen Außenverteidiger im Anschluss an das Leihgeschäft verkaufen wollen, hätten die Westfalen das Recht, mit den Angeboten von Drittklubs gleichzuziehen und sich somit zu denselben Konditionen den Zuschlag zu sichern.

Gegenwärtig ist das natürlich noch Zukunftsmusik, denn die Borussia hat den Marokkaner bis 2020 ausgeliehen.

Quelle: kicker

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  • KOMMENTARE
  • 13.07.18

    Wird Toljan im Gegenzug nach Madrid wechseln?

  • 12.07.18

    Im Endeffekt ist das Risiko so für den BVB sehr gering, auf der anderen Seite würde sich Hakimi ggfs. eh nach 2 Jahren für einen anderen Club entscheiden, wenn er richtig einschlägt.
    Ist also nicht die schlechteste Lösung, auch wenn das Matching Right sicherlich eine Farce ist. :-)

    • 12.07.18

      Geringes Risiko, aber auch geringe Gewinnchancen.

    • 12.07.18

      Die wären nicht höher, wenn man jemanden für 20-30 Mio holt...

    • 12.07.18

      Dann könnten sie sie doch höher sein. Zwar wäre er bei guter Entwicklung vermutlich ebenfalls in zwei Jahren weg, jedoch für den doppelten Einkaufspreis.

      Auba hat man für 13 geholt und für 63 verkauft. Merino hat man für 4 geholt und für 10 verkauft.

    • 12.07.18

      Kaufen wäre sicher die "schönste" Variante für den BVB, aber offensichtlich nicht mit Real machbar. So sehe ich ganz vereinfacht drei Entwicklungsmöglichkeiten:

      1. Hakimi schlägt voll ein. Dann wird der BVB ihn trotz der genannten Klausel nicht verpflichten können, aber sie konnten von ihm als Spieler/Verstärkung profitieren, weil er ja voll eingeschlagen hat.

      2. Hakimi kann sich nicht durchsetzen. Dann hat der BVB auch kein Interesse daran, ihn über die Leihdauer hinaus zu verpflichten.

      3. Hakimi wird ein solider Außenverteidiger für den BVB (und fühlt sich dort wohl). Dann wird Real ihn abgeben und für einen Dritten (der ihn nicht täglich im Training sieht und daher seine weiteren Entwicklungsschancen nicht sooo gut einschätzen kann) gibt es keinen Grund, eine absurd hohe Ablöse zu bieten, so dass der BVB eine reelle Chance hat, ihn durch die Klausel zu verpflichten. (Dann ist er gerade mal 21 Jahre alt und hat ggf. noch ordentliche Entwicklungsmöglichkeiten, so dass es auch Sinn machen kann, einen "nur" soliden Spieler zu verpflichten.)

      Wie gesagt, eine feste Verpflichtung wäre (abhängig von der ablöse) sicherlich besser, aber man kann den Deal eventuell auch positiv betrachten ...

  • 12.07.18

    Ich interpretiere diese Klausel so, dass der BVB einen Zugriff auf die Einigung über eine Ablöse zwischen Real Madrid und einer dritten Partei hat. Sollte der BVB die Klausel ziehen, schließe ich eine Nachverhandlung seitens der dritten Partei aus, weil das nichts anderes als Verhandlungen mit mehreren Vereinen über eine entsprechende Ablöse bedeuten würde, Die Klausel wäre also nutzlos. Eine Einigung mit dem Spieler würde dennoch seperat erfolgen, so dass der Spieler die Möglichkeit hat, einen etwaigen Vertrag abzulehnen. Ingesamt ist die Klausel besser als keine Vereinbarung, jedoch kann sie natürlich durch einen finanzstarken Verein umgangen werden, indem dieser sich mit Real Madrid auf einen sehr hohen Ablösebetrag einigt.

    • 12.07.18

      Wie könnte der BVB dann überhaupt die Klausel zeihen, wenn der Spieler einen Vertrag ablehnen dürfte? Da hast du nicht zu Ende gedacht. Dann lehnt er den BVB-Vertrag ab und geht trotzdem zu Chelsea.

      Das ganze erinnert mich ein wenig an Ebay. Man kriegt dort die Ware auch nicht zum Höchstgebot, sondern zum zweit-höchsten. Als Höchstbieter geht man aber automatisch mit der Konkurrenz mit.

    • 12.07.18

      Natürlich kann der Spieler den Vertrag ablehnen. Sehe diese Klausel wie schon beschrieben, als nicht so stark an. Ich habe es zwar noch nie gehört, aber theoretisch müsste ein Spieler auch einen Vertrag ablehnen können, obwohl eine Kaufoption gezogen wurde.

      Edit: Ja, aber wenn es so ist wie bei Ebay ist, kommt es ja auf nichts anderes hinaus als normale Verhandlungen, wo mehrere Vereine wettbieten.

    • 12.07.18

      Das glaube ich wiederum nicht. Wenn ein Verein eine KO besitzt, dann kann er diese auch ohne weitere Zustimmung des Spielers ziehen. Ein Beispiel dafür ist Kimmich. Obwohl er schon mit den Bayern einig ist, zieht Stuttgart die KO und verkauft ihn gewinnbringend weiter. Wenn ein Spieler eine KO ablehnen dürfte, würde so eine KO keinen Sinn machen. Der Spieler hat der KO bereits bei im voraus bei der Unterschrift zugestimmt. Und so ähnlich muss es auch hier der Fall sein.

    • 12.07.18

      Topscorer: Wenn de Verein eine Kaufoption besitzt, dann ist das beraits auch mit dem SPieler verhandelt worden, inkl. Gehalt.

    • 12.07.18

      Jason, das würde sogar Sinn ergeben und kann hier auch nichts widerlegen, weil ich kein Vertragsgestalter im Fußball bin. Trotzdem würde ich dieses Vorzugsrecht nicht unbedingt analog zu einer Kaufoption in Bezug auf den Vertrag mit dem Spieler sehen. Ansonsten wären ja jetzt schon alle Vertragsinhalte festgeschrieben. Ich sehe diese Klausel wie gesagt eher als das Recht an, als erstes mit der Spielerseite einen Vertrag auszuhandeln, nachdem man mit dem Angebot der dritten Partei gleichgezogen ist.

    • 12.07.18

      http://www.spox.com/de/sport/fussball/bundesliga/1807/News/bvb-haelt-wohl-matching-right-bei-real-leihgabe-achraf-hakimi.html

      Her stehts nochmal etwas detaillierter, aber es kommt auch nich daraus hervor, ob die dritte Partei dann noch ein weiteres Mal überbieten kann.

    • 12.07.18

      Naja, stell dir mal folgenden hypothetischen Fall vor. Dem BVB wird der Spieler zu teuer, Real braucht ihn aber nicht. Außerdem mag Real preislich nicht entgegen kommen und verweist auf bessere Angebote. Dann könnte der BVB gar einen Transfer blockieren, indem sie bei jedem auch so übertrieben Angebot an Real mitgehen, aber dem Spieler 1€ Gehalt im Jahr bieten. Der Spieler hat folglich gar keine andere Wahl, als bei Real zu bleiben. Obwohl es weder für ihn noch für Real einen Sinn ergibt.

      Dewegen muss die Klausel irgendwelche Regelungen bezüglich des Gehaltes beinhalten, in welcher Form auch immer, um dem BVB dieses uneingeschränktes Veto-Recht nicht zu gewähren.

    • 12.07.18

      Da hast du wahrscheinlich recht. Das war aber ein absichtlich übertriebenes Beispiel.

      Trotzdem bleibt die Frage, was passiert, wenn der BVB zwar bei der Ablöse mitzieht, aber weniger Gehalt als Chelsea bietet und Hakimi folglich zu Chelsea will? Sie müssen ihm zwar nicht 1€ bieten, aber ein typisches BVB-Gehalt liegt sicherlich weit unter dem Chelsea-Niveau.

      Du sagst zwar: "Sollte ihm das nicht passen, muss er halt bei Real bleiben." Aber so einfach ist es dann doch nicht, denn nicht nur er selbst, sondern auch Real wäre an einem Wechsel interessiert. Deswegen weiß ich nicht, wie das ganze gelöst werden soll.

    • 12.07.18

      Ob Chelsea oder der BVB ist Real zwar egal, nicht jedoch ob Chelsea oder Verbleib (vorausgesetzt, die wollen ihn verkaufen). Deswegen habe ich auch dem Satz "muss er halt bei Real bleiben" widersprochen.

      Das mit dem aktuellen Gehalt als Mindestgehalt klingt zwar auf den ersten Blick logisch, jedoch muss man beachten, dass er bei Real dieses Gehalt nur noch ein Jahr lang betiehen müsste und spätestens danach aufstocken dürfte, während mit einem Wechsel zum BVB er sich noch mal langfristig an dieses Gehalt binden würde.

      So oder so, muss diese Klausel entweder eine eindeutige Regelung zu seinem eventuellen zukünftigen Gehalt bereits beinhalten, die von ihm bereits unterzeichnet wurde. Ob das nun eine feste Summe ist, wovon ich nicht ausgehe da erst in zwei Jahren fällig, oder ob der BVB auch beim Gehalt mit der Konkurrenz mithalten muss, oder wahrscheinlich doch irgendeine andere Variante, auf die wir hier nicht gekommen sind.

      Andernfalls könnte der BVB den Königlichen "schaden", wenn sie beim Kaufpreis zwar mithalten würden, aber Hakimis Meinung nach nicht ausreichend Gehalt bieten sollten.

      Ich hoffe, ich habe das Ganze nicht allzu verwirrend ausgedrückt.

  • 12.07.18

    Lassen wir den Jungen doch erstmal beim BVB ankommen, in 1,5 Jahren kann man sich dann Gedanken um die vertraglichen Dinge machen. Schön hinter Pisczu aufbauen und dann mal abwarten. Real hat in den kommenden Jahren alles andere als Bedarf auf der RV Position, mal abwarten wie es dort in zwei Jahren aussieht und wenn er sich auf Dauer durchsetzen sollte und sich beim BVB wohlfühlt, wird man sich schon einigen wenn Real ihn wirklich abgeben sollte.

    • 12.07.18

      real ist es egal ob die bedarf haben.wenn die geld mit dem verdienen holen die ihn zurück.ähnlich wie bei mascarell.nur das es dann automatisch ein wettbieten gibt falls neben dem bvb einer interesse hat.und jetz den pischu nachfolger ausbilden,der dann evtl geht ist ziemlich naiv gedacht.komische klausel,bei der wohl nur real profitiert.außer er schlägt auf anhieb ein,dann hat man zumindest sportlich dazugewonnen.nur um dann erneut wieder nen nachfolger suchen zu müssen

  • 12.07.18

    Außerdem müssten sie vermutlich auch beim Gehalt mitgehen. Sagen wir mal, Chelsea bietet dann 35 und die Dortmunder denken sich: ok, die 5 Mio legen wir auch nach, geben ihm aber dafür viel weniger Gehalt, damit es sich rechnet. Da wird Hakimi not amused sein, wenn er kein Veto einlegen darf und egal welches Gehalt akzeptieren muss.

    Ich habe es schon unter der anderen News geschrieben: entweder ist er in zwei Jahren zu schlecht für einen Verein a la BVB. Oder, wenn er gut genug sein sollte, darf der BVB zwar bei Geboten mitgehen, kann aber nicht mit den CL-Größen mithalten.

    Das realistische Fenster ist hier sehr schmal. Es sei denn der BVB rutsch in zwei Jahren endgültig in die EL-Klasse ab und Hakimi erweist sich ebenfalls nur als oberer Durchschnitt. Dann könnten sie tatsächlich von der Klausel profitieren.

  • 12.07.18

    Mittlerweile gibt es schon recht komische Klauseln. Was soll so ein Vorzugsrecht bewirken? Sagen wir mal, Chelsea würde in zwei Jahren 30 Mio bieten, dann bekäme der BVB den Vorzug bei 30 Mio - schon klar. Aber schaut Chelsea dann zu, wie der BVB den Spieler bekommt oder legen die dann nicht einfach noch 5 Mio drauf?

    • 12.07.18

      Das war auch mein Gedanke. Oder der andere Verein knallt 1 Mio Handgeld drauf... alles wirr.

    • 12.07.18

      Dann hat der BVB ja auch wieder das Recht 35 zu bieten und bekommt den Zuschlag -Chelsea müsste dann so hoch bieten, bis der BVB sagt nein da wollen wir ihn nicht mehr

    • 12.07.18

      Aber warum sollte Real den Spieler dann eher zu Chelsea gehen lassen, als zu Dortmund? Real kann es ja egal sein, wohin er letztendlich geht, sie wollen einfach nur das meiste Geld. Und wenn sie zwei Mal das gleiche Gebot haben, dann werden sie ihn wohl eher an den schwächeren Verein verkaufen und das dürfte wohl eher Dortmund sein. Die Klausel macht aus der Sicht von Dortmun kaum Sicht mMn.

    • 12.07.18

      Aber sie dürften auch ohne Klausel mitgehen, jason. Der einzige Unterschied ist, dass Real nicht ein anderes gleichwertiges Angebot akzeptieren dürfte.

      Das ist für Real sehr geschickt, da die Mitbieter eben nicht mehr durchs Handgeld den Spieler locken können, weil das Handgeld die Klausel nicht umgeht. Also müssen sie noch mehr Ablöse bieten, was für Real ein Vorteil wäre.

    • 12.07.18

      Naja, gleichzeitig hat in Spanien gesetzlich jeder Spieler eine Ausstiegsklausel. Notfalls kann man die ziehen. Man hat also die Möglichkeit. Nicht mehr, nicht weniger

    • 12.07.18

      "Dann hat der BVB ja auch wieder das Recht 35 zu bieten und bekommt den Zuschlag -Chelsea müsste dann so hoch bieten, bis der BVB sagt nein da wollen wir ihn nicht mehr"

      Du weißt schon, dass Vereine wie Chelsea der Premier League angehören, deren Vereine zu den enormen TV Geldern auch noch oftmals Investorenmillionen im Rücken haben? Dieser Punkt, an dem der BVB aussteigen muss, wird recht schnell erreicht sein (also so wie auch ohne ein solches Vorzugsrecht). Wenn Chelsea oder ein sonstiger Verein, der größere finanzielle Mittel hat, einen Spieler unbedingt will, dann wird es zwangsläufig irgendwann den Punkt geben, an dem ein deutscher Verein nicht mehr mitgehen kann. Das ist doch selbst bei Bayern München so und das verhindert auch ein Vorzugsrecht nicht.

    • 12.07.18

      @BumBum: Nein, man kann sie nicht notfalls ziehen, da im Unterschied zu einer KO eine Zustimmung des Spielers dafür erforderlich wäre. Bei einer KO gibt jedoch der Spieler seine Zustimmung im voraus ab.

  • 12.07.18

    Na erstmal schauen wie er sich beim BVB so präsentiert und entwickelt und dann wird man sehen was in 2 Jahren passiert....

  • 12.07.18

    Mehr war vermutlich nicht dran, da er vom Potential her bei Real in 2 Jahren durchaus Chancen auf S11 hat.